Sozialleistungsträgern und der Rentenversicherungsträger untereinander ... Erstattungsansprüche nennen und ihren Sinn und Zweck erläutern. rechtsportal.de (Abodienst, kostenloses Probeabo) Der Zeitraum im Jahr 2014 wurde mittels Erstattungsansprüche zwischen den Sozialleistungsträgern ( Arbeitsamt // Rentenversicherung ) nach Bewilligung auf Teilhabe am Arbeitsleben komp. Das bedeutet, dass beide Leistungen gleichartig, aber nicht identisch sein müssen. Wenn ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat und der Anspruch auf diese Sozialleistungen nachträglich ganz oder teilweise entfallen ist, hat der Sozialleistungsträger einen Erstattungsanspruch gegenüber dem für die entsprechenden Leistungen zuständigen Leistungsträger, soweit der eigentlich zuständige Leistungsträger nicht bereits selbst geleistet hat bevor er von den Leistungen des anderen Leistungsträgers Kenntnis erlangt hat. Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den vorläufig leistenden Sozialleistungsträger geltenden Vorschriften. Die Erstattungsansprüche der unzuständigen Leistungsträger regelt die Vorschrift des § 105 SGB X. Hat ein unzuständiger Leistungsträger Sozialleistungen erbracht, ohne dass die Voraussetzungen des § 102 Abs. Eine Erstattung erfolgt demnach nur, wenn der erstattungsberechtigte Leistungsträger seinen Anspruch rechtzeitig anmeldet. Senat BSGE 95, 141, 155 f = SozR 4—2500 § 83 Nr 2 RdNr 44 ff), lassen sich auf das Erstattungsverhältnis zwischen Sozialleistungsträgern nach den §§ 102 ff SGB X nicht übertragen. 1 SGB X vorliegen (Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers), so ist der zuständige oder zuständig gewesene Leistungsträger erstattungspflichtig. Besteht neben einem Erstattungs- Der Grundsatz, dass für öffentlich-rechtliche Geldforderungen in sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB Prozesszinsen zu entrichten sind, wenn das jeweils einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft, gilt auch für Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern (Beibehaltung der bisherigen Rechtsprechung). Der Gesetzgeber hat daher "zwecks schneller Klarstellung der Verhältnisse" die Einhaltung einer Ausschlussfrist vorgesehen. Ein Arbeitnehmer wird vom 1.8. bis 10.8.2016 stationär wegen eines Meniskusschadens im Krankenhaus behandelt. Ansprüche können durch den. B. in Form eines Rentenbescheides. 4 Satz 2 SGB VIII vorrangig zur Leistung verpflichteten Sozialhilfeträgern, sind gegenüber diesen Trägern geltend zu machen. Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern - Prozesszinsen - Verzugszinsen - Feststellungsklage zwischen Sozialleistungsträgern - Jugendhilferecht. Rückerstattungsansprüche verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erstattung zu Unrecht erfolgt ist. Sie wollen mehr? } Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern V. Sozialrecht im Unternehmen 1. Die Vorschrift des § 111 SGB X regelt den Ausschluss von Erstattungsansprüchen. Das Seminar gibt einen Überblick über die - für Ansprüche zwischen Sozialleistungsträgern praxisrelevantesten - Erstattungsansprüche der §§ 102 bis 105 SGB X sowie zum Spezialfall des § 16 SGB IX. CD-ROM Ausgleichsansprüche zwischen den einzelnen Sozialleistungsträgern Erstattungsansprüche entstehen grundsätzlich kraft Gesetzes, müssen aber vom Sind solche Zahlungen dennoch vorgenommen worden, so sind sie nach der Vorschrift des § 112 SGB X rückzuerstatten. Dementsprechend vollzieht sich die Erstattung allein zwischen den Leistungsträgern ohne Beteiligung des Versicherten. CD-ROM: Ausgleichsansprüche zwischen den einzelnen Sozialleistungsträgern | Marburger, Horst | ISBN: 9783802972300 | Kostenloser Versand für alle Bücher mit Versand und Verkauf duch Amazon. rechtsportal.de (Abodienst, kostenloses Probeabo) Rückforderung von Wohngeld - hier: Erstattungsverhältnis zwischen Sozialträgern. [1] Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den vorläufig leistenden Sozialleistungsträger geltenden Vorschriften. Hierdurch sollen auch mögliche Doppelleistungen an Versicherte vermieden werden. mit zusätzlichen Kosten belastet wird, weil er nicht rechtzeitig die von ihm zu erbringenden Leistungen erbracht hat. Die dem vorläufig leistenden Sozialleistungsträger entstandenen Aufwendungen werden von dem eigentlich zuständigen Sozialleistungsträger (nachträglich) erstattet. Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern - Feststellungsklage zwischen Sozialleistungsträgern - Jugendhilferecht - Prozesszinsen - Verzugszinsen - Ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung. Die Regelungen des § 111 SGB X setzen eine für einen bestimmten Zeitraum erbrachte Leistung voraus. ... Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (für Rentner) / 2 Privat versicherte Rentner, Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.1 Sollentgelt, Kurzarbeitergeld (Beitragsberechnung) / 4 Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (für Rentner), Krankengeld (Dauer des Anspruchs) / 2 Hinzutritt einer weiteren Krankheit, Krankengeld (Dauer des Anspruchs) / 3 Blockfristen, Anrechnungszeiten bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben, Kurzarbeitergeld (Beitragsberechnung) / 1.1 Beitragspflichtige Einnahmen/Istentgelt und Sollentgelt, Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.6 Mindesterfordernisse, Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes, Pflegegeld (Pflegeversicherung) / 2.3 Sterbemonat, Versicherungsnummer / 2.1 Bereichsnummer der Deutschen Rentenversicherung, Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.3 Persönliche Voraussetzungen, Kostenbeteiligung (Kinder- und Jugendhilfe), Freiwillige Krankenversicherung (Sozialhilfeempfänger), Über 100 neue Seminare und Trainings für Ihren Erfolg, Finde heraus was in Dir steckt - Haufe Akademie. Das Seminar gibt einen Überblick über die - für Ansprüche zwischen Sozialleistungsträgern praxisrelevantesten - Erstattungsansprüche der §§ 102 bis 105 SGB X sowie zum Spezialfall des § 16 SGB IX. Die Vorschrift des § 103 SGB X regelt den Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist. Innerhalb des Sozialrechtes kann es aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass einzelne Sozialleistungsträger Leistungen an Versicherte erbringen, obwohl ein anderer Leistungsträger zuständig gewesen wäre. Von besonderer Bedeutung im Erstattungsverfahren sind die Regelungen über den Ausschluss und die Verjährung von Erstattungsansprüchen. Diese begründen ihrerseits nur eine Erstattungspflicht des zuständigen Trägers in der Höhe, in der dieser Sozialleistungen tatsächlich zu erbringen gehabt hätte. Vom Kommentar, über Rechtsvorschriften und Entscheidungen bis hin zu praktischen Arbeitshilfen sind die Informationen intelligent miteinander verlinkt. Erbringt ein Träger der Sozialhilfe trotz dieser grundsätzlich nachrangigen Leistungsverpflichtung Leistungen der Sozialhilfe, hat er gegenüber anderen Sozialleistungsträgern einen Erstattungsanspruch, wenn nach deren Vorschriften der Berechtigte ebenfalls einen Anspruch auf gleichartige Leistungen hat oder hatte. Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern / 4 Ausschluss/Verjährung von Erstattungsansprüchen. ausgeglichen. Das bedeutet, dass innerhalb der Ausschlussfrist geltend gemachte Erstattungsansprüche zwar nicht nach § 111 SGB X erlöschen können; sie können aber dennoch verjähren, wenn nämlich der Erstattungsanspruch nicht innerhalb der Verjährungsfrist beziffert wird. 2 SGB X - kostenlose Urteile und Entscheidungen abrufen - Volltext jetzt online lesen - 450.000+ Urteile insgesamt! Handbuch Ersatz- und Erstattungsansprüche: einmalige Lieferung; Ausgleichsansprüche zwischen den einzelnen Sozialleistungsträgern: Marburger, Horst: Amazon.nl Organisation Die zweistündige Vorlesung wird im Sommersemester angeboten. Von besonderer Bedeutung im Erstattungsverfahren sind die Regelungen über den Ausschluss und die Verjährung von Erstattungsansprüchen. Der vierjährigen Verjährungsfrist unterliegen sämtliche im Sozialrecht wurzelnden Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern (BSG Urteil vom 30. 2. Es wird somit bei der Verjährung in Erstattungs- und Rückerstattungsansprüche differenziert. Siehe auch 5. zu „Weitere Informationen SGB I und SGB X“. Daneben regelt die Vorschrift des § 113 SGB X die Verjährung bestehender Erstattungsansprüche. Sie baut als Vertiefungsveranstaltung auf der Vorlesung „Grundlagen des Sozialversicherungsrechts“ auf und soll von Studierenden im 6. Fachsemester besucht werden. [ 31 ] Angesichts der bewusst abschließenden Regelung der Erstattungsansprüche genügt allein der Hinweis des LSG auf die Neufassung des Kostenrechts im sozialgerichtlichen Verfahren zum 2. Handbuch Ersatz- und Erstattungsansprüche: einmalige Lieferung; Ausgleichsansprüche zwischen den einzelnen Sozialleistungsträgern | Marburger, Horst | ISBN: 9783802972324 | Kostenloser Versand für alle Bücher mit Versand und Verkauf duch Amazon. Das neue Haufe Kranken- und Pflegeversicherungs Office bietet SGB Profiwissen für Kranken- und Pflegekassen. Erstattungsansprüche gegenüber anderen Soziallleistungsträgern, hier insbesondere gegenüber den nach § 10 Abs. Die Vorschrift des § 102 SGB X bildet die Rechtsgrundlage für Erstattungsansprüche des vorläufig leistenden Leistungsträgers. Dann testen Sie hier live & unverbindlich SGB Office Professional 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Kranken -, Pflege-, Renten-, Unfallversicherung) gilt die Bagatellgrenze von 50 € gemäß § 110 Satz 2 SGB X. B. stationär wegen einer Erkrankung behandelt, die in ursächlichem Zusammenhang mit einer von mehreren – von unterschiedlichen Unfallversicherungsträgern – bereits anerkannten Berufskrankheiten steht, und übernimmt einer der Unfallversicherungsträger vorläufig die Kosten der stationären Behandlung da noch nicht feststeht, auf welche Berufskrankheit die jetzige Erkrankung zurückgeht, so hat dieser vorläufig leistende Unfallversicherungsträger einen Erstattungsanspruch gegenüber demjenigen, der die für die jetzige Erkrankung ursächliche Berufskrankheit anerkannt hat. Ergebnis: Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem Unfallversicherungsträger ist wegen Überschreitens der Ausschlussfrist des § 111 SGB X ausgeschlossen. 3.1 Konkurrenzen Der Erstattungsanspruch nach § 104 ist den Erstattungsansprüchen nach § 102 und §103 nachrangig. Ein solcher Ausschluss liegt nach Satz 1 vor, wenn der Erstattungsberechtigte den Erstattungsanspruch nicht spätestens 12 Monate nach Ablauf des letzten Tages für den die Leistung erbracht wurde geltend macht. Die Vorschrift des § 111 SGB X ist somit in gewisser Weise vorrangig vor der Vorschrift des § 113 SGB X über die Verjährung von Erstattungsansprüchen. Erstattungsansprüche, die wegen Nichteinhaltung der Ausschlussfrist erlöschen, können nicht mehr verjähren. 1 SGB X verjähren Erstattungsansprüche in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat. Der Grundsatz, dass für öffentlich-rechtliche Geldforderungen Prozesszinsen unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB zu entrichten sind, wenn das jeweils einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft, gilt auch für Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern (wie Urteil vom 22. Der Umfang des Erstattungsanspruches richtet sich nach den für den vorleistenden Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften.[1]. Sozialversicherung: Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind in §§ 102 bis 105 SGB X enthalten. Rund um das Thema 'Ersatz- und Erstattungsansprüche' leistet die bewährte von Horst Beuster begründete und von Horst Marburger fortgeführte Vorschriftensammlung dem Benutzer in zwei Ordnern wertvolle Hilfestellung. Die Ausschlussfrist gilt unabhängig davon, ob der erstattungsberechtigte Kenntnis darüber hat, dass ein anderer Träger erstattungspflichtig ist oder nicht. Dabei wird zunächst danach unterschieden, wer einen Erstattungsanspruch geltend macht. nachrangig verpflichteten Leistungsträger. Hierdurch ist der Erstattungsanspruch des § 102 SGB X deutlich von den Vorschriften der §§ 103 bis 105 SGB X abzugrenzen. Daher sieht u. a. die Vorschrift des § 43 SGB I vor, dass ein zuerst angegangener Sozialleistungsträger unter bestimmten Voraussetzungen vorläufige Leistungen erbringen kann oder muss. Sobald Erstattungsansprüche aufgrund des § 111 SGB X erloschen sind darf der erstattungspflichtige Leistungsträger nicht mehr erstatten und der erstattungsberechtigte Leistungsträger eine solche Erstattung nicht mehr entgegennehmen. Als stets aktualisierte Version sind Sie auch bei kommenden Reformen immer auf dem neuesten Stand! es besteht kein Über - und Unterordnungsverhältnis zwischen den So-zialleistungsträgern. Ein Teil dieser Koordinierungsregelungen sind Erstattungsansprüche. Die dem vorläufig leistenden Sozialleistungsträger entstandenen Aufwendungen werden von dem eigentlich zuständigen Sozialleistungsträger (nachträglich) erstattet. Sie wollen mehr? Ein Erstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn durch die vorläufige Leistung eine entsprechende Verpflichtung des eigentlich zuständigen Sozialleistungsträgers erfüllt wird. datenbank.nwb.de (kostenpflichtig, Leitsatz frei) juris (Abodienst) (Volltext/Leitsatz) Ein Teil dieser Koordinierungsregelungen sind Erstattungsansprüche. ... Ein Ausgleich soll grundsätzlich nur zwischen den Leistungsträgern erfolgen. Haufe SGB Office Professional bietet das SGB lückenlos: Rechtsnormen, Kommentierungen SGB I-XII, Arbeitshilfen sowie Online-Weiterbildung. Um für den Fall rückwirkender Leistungserbringung einen Ausschluss des Erstattungsanspruch bereits von Anfang an zu vermeiden, sieht die Regelung des § 111 Satz 2 SGB X vor, dass der Lauf der Frist frühestens ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat. CD-ROM: Ausgleichsansprüche zwischen den einzelnen Sozialleistungsträgern: Marburger, Dietmar: Amazon.nl September 1993 - 4 RA 6/92 - HV-INFO 1993, 2724), also auch Ansprüche aus Art. 63 Abs. Neben dieser allgemeinen Vorschrift bestehen zum Teil spezialgesetzliche Vorschriften in den einzelnen Leistungsgebieten wie beispielsweise im Bereich der Arbeitslosen- oder Unfallversicherung. Voraussetzung hierfür ist somit eine Leistungsentscheidung eines Trägers, z. Erstattungsansprüche nach § 102 SGB X kommen z. Im SGB X sind daher entsprechende Vorschriften über die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander vorgesehen. Das Seminar gibt einen Überblick über die - für Ansprüche zwischen Sozialleistungsträgern praxisrelevantesten - Erstattungsansprüche der §§ 102 bis 105 SGB X sowie zum Spezialfall des § 16 SGB IX. Diese begründen ihrerseits nur eine Erstattungspflicht des zuständi… 1 GRG. Weiter. Für Erstattungsstreitigkeiten zwischen den übrigen Sozialleistungsträgern (z.B. Dabei bedarf die Ausschlussfrist des § 111 SGB X in der Praxis bereits anfänglich großer Aufmerksamkeit, denn Erstattungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Ausschlussfrist verstrichen ist. Ein Teil dieser Koordinierungsregelungen sind Erstattungsansprüche. § 139 SGB VII sieht vor, dass ein Unfallversicherungsträger vorläufige Leistungen nach § 43 SGB I zu erbringen hat, wenn der andere Unfallversicherungsträger sich nicht für zuständig hält oder die Prüfung der Zuständigkeit nicht innerhalb von 21 Tagen abgeschlossen werden kann. Die Erstattungsansprüche der §§ 102 ff SGB X sind nämlich nicht von der Rechtsposition des Leistungsberechtigten abgeleitet (BSGE 56, 69, 71 = SozR 1300 Art 2 § 21 Nr 1; vgl auch BT-Drucks 9/95, S 17). Satz 1 wird insofern eingeschränkt, als der Beginn der Ausschlussfrist sozusagen zeitlich verschoben wird. Sind beispielsweise bei einem Arbeitnehmer 2Berufskrankheiten von jeweils verschiedenen Unfallversicherungsträgern anerkannt und leistet ein Unfallversicherungsträger vorläufig aufgrund der Vorschrift des § 139 SGB VII, so kann er gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger einen Erstattungsanspruch geltend machen. Die Vorschrift des § 103 SGB X regelt den Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist. Allerdings verdrängt die Ausschlussfrist nicht die Verjährung. Die Abwicklung von Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 bis 105 SGB X soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst rasch und ohne viel Bürokratie erfolgen. (1) 1Erstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat. Die Krankenkasse des Versicherten übernimmt die Kosten hierfür. (1) 1Erstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat. Die Vorschrift des § 102 SGB X bildet die Rechtsgrundlage für Erstattungsansprüche des vorläufig leistenden Leistungsträgers. Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. Als "Leistungsentscheidung" kommt nur ein Verwaltungsakt in Betracht. Wird ein Versicherter z. Weiter. 1. Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 6c Absatz 1 und 2 SGB II) Die Erbringung vorläufiger Leistungen ist im Sozialrecht vorgesehen, damit Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Leistungsträgern oder Unklarheiten über die Zuständigkeit nicht zulasten der Sozialleistungsberechtigten gehen. ... Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (für Rentner) / 2 Privat versicherte Rentner, Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.1 Sollentgelt, Kurzarbeitergeld (Beitragsberechnung) / 4 Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (für Rentner), Krankengeld (Dauer des Anspruchs) / 2 Hinzutritt einer weiteren Krankheit, Krankengeld (Dauer des Anspruchs) / 3 Blockfristen, Anrechnungszeiten bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben, Kurzarbeitergeld (Beitragsberechnung) / 1.1 Beitragspflichtige Einnahmen/Istentgelt und Sollentgelt, Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.6 Mindesterfordernisse, Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes, Pflegegeld (Pflegeversicherung) / 2.3 Sterbemonat, Versicherungsnummer / 2.1 Bereichsnummer der Deutschen Rentenversicherung, Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.3 Persönliche Voraussetzungen, Kostenbeteiligung (Kinder- und Jugendhilfe), Freiwillige Krankenversicherung (Sozialhilfeempfänger), Über 100 neue Seminare und Trainings für Ihren Erfolg, Finde heraus was in Dir steckt - Haufe Akademie. Andere "Entscheidungen", wie z. Insofern beinhaltet die Vorschrift des § 102 SGB X auch eine gewisse Sanktionswirkung gegenüber dem eigentlich zuständigen Leistungsträger, der ggf. Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern - Prozesszinsen - Verzugszinsen - Feststellungsklage zwischen Sozialleistungsträgern - Jugendhilferecht. Der Rechtsanspruch ist somit erloschen. Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den zuständi... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern / 1.1 Vorläufiger Leistungsträger. Sie hat daher einen Erstattungsanspruch gemäß § 105 SGB X. Erst am 1.9.2017 beziffert die Krankenkasse ihren Erstattungsanspruch, den sie zuvor nicht dem Grunde nach angemeldet hatte, gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Sozialrechts in § 44 SGB I und der Spezialnorm für Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern nach § 108 Absatz 2 SGB X. Danach kann ein Erstattungsanspruch auf Antrag des Bundes mit 4 vom Hundert verzinst werden. 9. Nachträglich stellt die Krankenkasse fest, dass die Behandlungsbedürftigkeit in ursächlichem Zusammenhang mit einer bei dem Versicherten anerkannten Berufskrankheit stand. Nach der Vorschrift des § 113 Abs. Handbuch Ersatz- und Erstattungsansprüche inkl. Hierdurch ist der Erstattungsanspruch des § 102 SGB X deutlich von den Vorschriften der §§ 103 bis 105 SGB X abzugrenzen. Die Ausschlussfrist beginnt dann, wenn ein erstattungsberechtigter Leistungsträger von diesem Rentenbescheid Kenntnis erlangt hat. Die Verjährungsvorschrift des § 113 SGB X hat im Vergleich zu der Vor... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Der zur Leistung verpflichtete Leistungsträger ist demjenigen Leistungsträger gegenüber erstattungspflichtig, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorläufig Sozialleistungen erbracht hat. Handbuch Ersatz- und Erstattungsansprüche inkl. Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern - Prozesszinsen - Verzugszinsen - Feststellungsklage zwischen Sozialleistungsträgern - Jugendhilferecht. Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern / 1.2 Nachträglicher Wegfall der Leistungspflicht eines Träger. Handbuch Ersatz- und Erstattungsansprüche inkl. Dann testen Sie hier live & unverbindlich SGB Office Professional 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Hätte der Unfallversicherungsträger, trotz Ablaufs der Ausschlussfrist, versehentlich dennoch den Erstattungsanspruch beglichen und erst nachträglich festgestellt, dass der Erstattungsanspruch ausgeschlossen war, so wäre der gezahlte Betrag nach § 112 SGB X rückzuerstatten. B. in Betracht, wenn Unklarheit über die Zuständigkeit verschiedener Unfallversicherungsträger besteht. Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern - kostenlose Urteile und Entscheidungen abrufen - Volltext jetzt online lesen - 450.000+ Urteile insgesamt! Andreas Deffner. Erstattung von Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung bei einem Krankenkassenwechsel, Anspruch auf Prozesszinsen bei Erstattungsansprüchen zwischen Sozialleistungsträgern BSG, Urteil vom 19.09.2007 - Aktenzeichen B 1 KR 39/06 R öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche zwischen der Versorgungsverwaltung und anderen Sozialleistungsträgern Nach Feststellungen des Bundesrechnungshofes kommt es im Zusammenhang mit Rehabi-litationsmaßnahmen immer wieder zu einem Dissens zwischen der Versorgungsverwaltung und Rentenversicherungen über den Erstattungsumfang. Leistungsträger, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist. B. mündliche Zusagen, setzen den Lauf der Ausschlussfrist nicht in Gang. rechtsportal.de (Abodienst, kostenloses Probeabo)