Römisches Privatrecht (9) Eigentumserweb im modernen Recht • Übereignung: –Bewegliche Sachen: §§ 929 ff. Die gesetzlichen Regeln schützen dabei ausnahmsweise nicht das Recht an einer Sache, sondern den durch bloßen Besitz ausgelösten Rechtsschein des Rechts zum Besitz. Neraz wollte in beiden Fällen auf die Priorität der Übergabe abstellen (D. 19, 1, 31, 2). Dieser verliert das Eigentum am Fahrzeug, wenn es durch einen Dritten in gutem Glauben erworben wird. 1 1. „das gemeine Recht“, das auf dem englischen ungeschriebenen Gewohnheitsrecht beruht und durch richterliche Entscheidungen entwickelt wurde. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Aktuelle juristische Diskussionen und Themen: 18. Die actio Publiciana ergänze daher vielmehr die grundlegende Funktion der usucapio, Bindeglied zwischen dem (rechtmäßigen) Besitz und dem Eigentumsrecht zu sein. Geregelt wird er in den §§ 932 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Mit der Bezugnahme auf die usucapio im Formular der actio Publiciana stehe nach Kaser fest, dass der Prätor nicht jeden besser berechtigten gutgläubigen Erwerber schützen wollte, wie Wubbe meine. Unterschiede bestehen freilich im zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen. Es ist das Abhandenkommen des unmittelbaren Besitzes gemeint, welches ausgenommen ist. Der Eigentümer setzte dabei keinerlei Risiken in die Welt, etwa indem er andere zum Innehaben heranzog. Gutgläubiger Erwerb 1. Für die weitere Entwicklung der actio Publiciana war es entscheidend, dass unter Kaiser Justinian I. in dessen Institutiones Iustiniani, enthalten im später so genannten Corpus iuris civilis, die mancipatio wegfiel, sodass ein einheitlicher Eigentumsbegriff geschaffen wurde. Welche Rechte hat ein Alteigentümer bei rechtswirksamem, gutgläubigem Erwerb? Ein gutgläubiger Erwerb kommt nur in Betracht, wenn es sich um ein Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts handelt. Kernargument ist der Gedanke, dass die actio Publiciana den Ersitzungsbesitzer schützt und nicht schlechthin jedem rechtmäßigen Erwerber offensteht. Der Gesichtspunkt der Beweiserleichterung trat in den Hintergrund. Aufl. Vorliegen eines entgeltlichen Rechtsgeschäfts, Gutgläubigkeit im Zeitpunkt der Vollendung des Rechtsgeschäfts, Sonstiges Abhandenkommen ohne eigenes Zutun, Vorliegen aller Voraussetzungen wie bei der allgemeinen Übertragung dinglicher Rechte an beweglichen Sachen, ausgenommen der Berechtigung des Vormannes, kein Abhandenkommen der Sache gemäß § 935 BGB. [4] Die actio Publiciana sollte den Ersitzungsbesitzer schützen, der vom Nichteigentümer, non a domino, erworben hat. Einigung 1 2. Das Abhandenkommen der Sache darf nicht im Willen des wahren Eigentümers gelegen sein (§ 935 Abs. Beim Erwerb vom selben Nichteigentümer kam es darauf an, wem die Sache zuerst übergeben worden ist. Die actio Publiciana war im römischen Recht eine vermutlich im letzten Jahrhundert v. Das Abhandenkommen der Sache darf nicht im Willen des wahren Eigentümers gelegen sein (§ 935 Abs. Daher ist immer noch E Eigentümer des Möbels. Übergabe ohne Hilfspersonen 9 Der Beklagte hat immer den Vorteil, dass der Kläger sein besseres Recht beweisen muss. Gutgläubiger Erwerb eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs 1. Hier galt also nichts anderes als bei mehrfacher Veräußerung durch den Eigentümer. So habe es schon zur Zeit der XII-Tafeln Fälle formloser Tradition von res mancipi gegeben, wogegen ein Erwerb vom Nichteigentümer, a non domino, selbst zur Zeit des Gaius zumeist deswegen zu keinem Eigentumserwerb durch Ersitzung führen konnte, weil die Sache in aller Regel als gestohlen galt, womit eine Ersitzung ausgeschlossen war. Übereignung von S an G nach §§ 929 S. 1, 2366 BGB G könnte von S Eigentum durch Übereignung nach §§ 929 Ist aber die actio Publiciana erst im ersten vorchristlichen Jahrhundert entstanden, also zu einer Zeit, als die Ersitzung auch dem gutgläubigen Erwerber vom Nichteigentümer offengestanden ist, so spreche dies gegen die Ansicht, es sei zunächst nur an den Schutz dessen gedacht gewesen, der eine res mancipi formlos a domino erworben hat. Gutgläubiger Erwerb im bürgerlichen Recht Erstes Kapitel: Gutgläubiger Erwerb im Sachenrecht Erster Abschnitt: Gutgläubiger Erwerb beweglicher Sachen I. Allgemeine Voraussetzungen . © 2019 Rechnungswesen-verstehen.de. Im Falle des Erwerbs vom Nichtberechtigten, konnte er sich gegenüber dem wahren Eigentümer allerdings nicht durchsetzen. Schließlich landete das Verfahren in Wege der Revision beim BGH. Hatte der redliche Besitzer die Sache aufgrund der Ersitzungsfristen noch nicht ersessen, genoss er die Rechte des Eigentumsschutzes kraft Fiktion. Ausgeschlossen sind auch Geschäfte zwischen identischen Vertragspartnern. Hier liegt der eigentliche Wesensgehalt des gutgläubigen Erwerbs. § 511 ff. BGB. Mit der actio Publiciana konnte sich der Ersitzungsbesitzer gegenüber allen durchsetzen, wenn er die Sache von einem zivilen Eigentümer erhalten hatte. B. Erbfall gemäß § 1922 BGB) oder durch Hoheitsakt (z. Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S.1, 930, 933 BGB Erforderlich ist neben dem Tatbestand der §§ 929 S.1, 930 BGB (bis auf die Berechtigung), dem guten Glauben auf Seiten des Erwerbers und dem fehlenden Abhandenkommen, dass die Übergabe der … Der Erwerb vom Nichtberechtigten ist ein in zahlreichen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut des Zivilrechts. Erbschaften oder Schenkungen etwa scheiden damit aus. Gegen die erste Theorie lässt sich nach Peter Apathy einwenden, dass die Fiktion des Ablaufes der Ersitzungszeit in der Klagsformel unerklärlich sei, wenn der Prätor dem Kläger ausschließlich über den Mangel der förmlichen mancipatio oder in iure cessio hinweghelfen wollte. Auch etwa dann, wenn die in Erscheinung tretende Rechtsform unterschiedlich ist. Damit erfüllte die Klage dieselbe Funktion wie die Besitzinterdikte. Da die actio Publiciana nur den Zeitablauf der Ersitzung bei dem Kläger fingierte, musste der Kläger die Voraussetzungen einer Ersitzung vortragen: ABGB kodifiziert. Funktion als Rechtsscheinträger nach neuer Rechtslage II. Begeht aber ein Besitzmittler diesen Vertrauensbruch, besaß der Eigentümer nicht mehr unmittelbar. Dies bestätige sich nicht zuletzt auch dadurch, dass gerade die Ersitzungsvoraussetzung der bona fides lange vor der Schaffung der actio Publiciana entwickelt wurde. Dabei spiele zunächst keine Rolle, ob der Kläger nun tatsächlich Eigentümer geworden sei, oder ob er dies erst infolge usucapio würde. Der petitorische Besitzschutz ist in Deutschland in § 1007 BGB geregelt.[8]. 1 BGB). Dort erhielt die Klägerin Recht. Für den Fall des Erwerbs von verschiedenen Personen kam nach Julian das allgemeine Prinzip vom beatus possidens zur Anwendung. Die brandaktuelle Entscheidung des BGH (Urteil vom 18.September 2020 – V ZR 8/19) ist wie gemacht für eine Examensprüfung. Gründe für die Schaffung einer neuen Regelung 2. Dezember 2017) Wintersemester 2017/2018 Katharina Sophie Fischer Wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Christoph G. Paulus Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht sowie Römisches Recht katharina.sophie.fischer@gmail.com B. Der Erwerber einer Sache ist nach § 932 Abs. Außerdem wird sein absolutes Recht in eine bloße Forderung umgewandelt. Dieser hatte die Einrede rechtmäßigen Eigentums, exceptio iusti dominii. Ein Dieb entzieht unmittelbaren Besitz. Jahrhundert damit gerechtfertigt, dass die actio Publiciana im Gegensatz zur usucapio zu keiner Ausschließung oder Entrechtung des wahren Eigentümers führe. 4 Nicht ignoriert werden soll schließlich der § 932 BGB, der einen gutgläubi-gen Erwerb abhanden gekommener Sachen untersagt. [5] Und weiterhin ist die Rede von dem, der noch nicht Eigentümer seiner Sache geworden ist, necdum eius rei dominus effectus est. ZAP 1/2015, Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeugs: Mindestanforderungen (BGH, Urt. Einigung und Übergabe 9 1. Anstelle der Berechtigung des Vormanns tritt der gute Glaube an das Vorliegen einer solchen auf Seiten des Erwerbers. Der Grundsatz, über Rechte, die man nicht habe, könne nicht verfügt werden, wird um des Vertrauens- und §§ 929 S. 1, 932 scheitert daher an § 935. f) Zwischenergebnis G hat kein Eigentum durch Übereignung des S nach §§ 929 S. 1, 932 erworben. Auch Kunstwerke können nach deutschem Recht gutgläubig erworben werden. Die Frage war strittig. Indem die prätorische actio Publiciana nicht schlechthin den besser berechtigten Besitzer, sondern bloß den Ersitzungsbesitzer schützt, orientiere sie sich an den Wertungen des ius civile. BGB keine Anwendung finden bei Erwerb durch Gesetz (z. Ein Fahrzeug, das einem vermeintlichen Kaufinteressenten für eine unbegleitete Probefahrt überlassen und von diesem nicht zurückgegeben wurde, ist dem Eigentümer nicht nach § 935 BGB abhandengekommen. Wurde ihm die Sache etwa gestohlen und gelangte sie an den nunmehrigen Besitzer, so war ihm gegen diesen weder mit Interdikten noch mit der rei vindicatio zu helfen. Voraussetzung war, dass er die Sache gutgläubig ex iusta causa in seinen Besitz gebracht hatte. Die aktuelle Rechtslage I. Abstraktionsprinzip und gutgläubiger Erwerb im BGB Im deutschen Sachenrecht gilt das Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Start studying Römisches Recht - Teil 4: Sachenrecht. [6] Die Ersitzungszeit wurde verlängert auf drei Jahre für bewegliche und zehn beziehungsweise zwanzig Jahre für unbewegliche Sachen (C. 7,31,1). Freilich ist das immer mit dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit verbunden. Das Landgericht Bonn hat sich zum gutgläubigen Erwerb beim Pferdekauf geäußert und entschieden: Erhält der Käufer eines Pferdes nur eine Kopie der Eigentumsurkunde, die nur Angaben zum Züchter und zum Pferd enthält, nicht der zu Eigentümern oder Besitzern, handelt er nicht grob fahrlässig im Sinne des § 932 Abs. September 2020 um 14:43 Uhr bearbeitet. Da die actio Publiciana nur den Zeitablauf der Ersitzung bei dem Kläger fingierte, musste der Kläger die Voraussetzungen einer Ersitzung vortragen: Von der 3. Es musste daher eine Ausnahmebestimmung geschaffen werden, damit die notwendige Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr gewährleistet ist. Der Beklagte hat widerklagend von dem Kläger und der Drittwiderbeklagten die Herausgabe von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) verlangt und die Feststellung … Die gesetzlichen Regeln schützen dabei ausnahmsweise nicht das Recht an einer Sache, sondern den durch bloßen Besitz ausgelösten Rechtsschein des Rechts zum Besitz. Mit der usucapio habe sich aber auch die mit dieser eng zusammenhängende actio Publiciana entwickelt. Das hat der BGH entschieden und einer Autokäuferin … Gutgläubiger Erwerb von Anwartschaftsrechten an beweglichen Sachen AnwartschaftsR: Die Rechtsstellung des Erwerbers, wenn bei einem mehraktigen Erwerbsvorgang bereits so viele Teilakte vollzogen sind, daß der endgültige Erwerb nicht mehr durch eine andere Person als den Erwerber vereitelt werden kann. „Wenn es sich erweist, dass die Sache, um die es geht, quiritisches Eigentum des Aulus Agerius hätte werden müssen, nachdem er sie (gutgläubig) gekauft hat, nachdem sie ihm tradiert worden ist und wenn er sie ein Jahr lang im Besitz gehabt hätte usw.“. Begeht  aber ein Besitzmittler diesen Vertrauensbruch, besaß der Eigentümer nicht mehr unmittelbar. In diesem Fall bleibt er geschützt und niemand kann sein Eigentum erwerben. Darauf basierend müssen, wie bei allen Übertragungen, eine tatsächliche Übergabe und der Wille zu dieser Übereignung stattfinden. Für diese habe der Prätor Publicius die nach ihm benannte Klage geschaffen; er habe damit gleichsam die Lücke geschlossen, welche durch den Wandel im Eigentumsprozess und damit zusammenhängend im Eigentumsverständnis entstanden sei. Hier wird der alte Eigentümer mehr geschützt als dieses Konstrukt. BGB – Erwerb durch Einigung und Übergabe. In diesem Fall bleibt er geschützt und niemand kann sein Eigentum erwerben. : Vorbehaltskäufer hat aufsch. Hier läge überhaupt die schon von Kaser und Franz Wieacker aufgedeckte Schwachstelle von Wubbes Theorie. –Grundstücke: §§ 873, 925 BGB – Erwerb durch Einigung und Eintragung. Relative Veräußerungsverbote 3 3. ZPO). In gewissen Fällen ersetzt jedoch der gute Glaube des Erwerbers an das Eigentum des anderen Teils dessen mangelnde Veräußerungsbefugnis (nicht etwa die mangelnde … Auch die Vertreter des usus modernus wie Jacques Cujas gewährten noch im 16.